Das Mädchenhaus Bielefeld begrüßt die Gesetzesänderung zum Thema Minderjährigen-Ehe
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Juni ein Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen beschlossen. Dieses dient dem Schutz der betroffenen Minderjährigen und soll Rechtsklarheit schaffen. Dazu sieht das Gesetz Änderungen im Eheschließungs- und Eheaufhebungsrecht, des Asyl- und Aufenthaltsrechts sowie des Kinder- und Jugendhilferechts vor. Auch das Mädchenhaus hat Gesetzesänderungen und das Heraufsetzen des Heiratsalters auf 18 Jahre gefordert. Daher begrüßen wir die Änderung und freuen uns auch über die Einladung des Bundesfamilienministeriums an einem Fachgespräch teilzunehmen. Dabei wird es um die Umsetzung des Gesetzes in die Praxis gehen; wie zum Beispiel minderjährigen geflüchteten Mädchen nach Auflösung der Ehe geholfen werden kann und welche Formen der Unterstützung nötig sind.
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2017/06022017_BT_Kinderehen.html
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