![Eine Gruppe gut gelaunter Mädchen, zwei von ihnen pusten Seifenblasen Eine Gruppe gut gelaunter Mädchen, zwei von ihnen pusten Seifenblasen](files/inklusion/images/impressum_1100500.jpg)
Keine Anzeigepflicht für Schulen bei sexualisierter Gewalt!
Wie die Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend („BKSF“) halten auch wir eine Anzeigepflicht für Schulen im Kontext sexualisierter Gewalt nicht für hilfreich! Diese ist auch rechtlich in NRW nicht gegeben.
BKSF-Stellungnahme vom 28.08.2018| Keine Anzeigepflicht für Schulen bei sexualisierter Gewalt!
0521 - 17 88 13