Beratungsstelle
Fachberatungsstelle gegen Zwangsheirat
Zufluchtstätte
Porto Amal
Gewaltschutz bei Behinderung
Mädchenwohnen Linah
Hilfe nach Flucht
Betreutes Wohnen
Mädchenwohnen Hannah
Mädchenwohnen Hedda
Link zur Seite Onlineberatung
Link zur Seite Stellenangebote
Psychosoziale Prozessbegleitung

Psychosoziale Prozessbegleitung

Seit dem 01.01.2017 haben (u.a.) Kinder und Jugendliche, die Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten geworden sind, einen Rechtsanspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung.

Zwei Kolleginnen des Mädchenhauses Bielefeld haben vom Justizministerium NRW die offizielle Anerkennung als Psychosoziale Prozessbegleiterinnen und Mädchen und junge Frauen ab 12 Jahren können dieses Angebot in Anspruch nehmen.

Das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung umfasst eine qualifizierte Beratung und Begleitung der Zeuginnen im Strafverfahren vor, während und nach der Hauptverhandlung.

Psychosoziale Prozessbegleitung soll Zeuginnen Sicherheit und Orientierung vermitteln und es ihnen ermöglichen zu verstehen, was um sie herum geschieht und was von ihnen als Zeugin erwartet wird.

Das Ziel ist es, individuelle Belastungen für die Zeuginnen zu reduzieren, vorhandene Ängste abzubauen, Sekundärtraumatisierung zu vermeiden und die Aussagefähigkeit der Zeuginnen zu stärken.

Im Idealfall beginnt das Angebot schon vor der Anzeige und dauert bis zum rechtskräftigen Urteil. Ein Einstieg in die psychosoziale Prozessbegleitung ist aber zu jedem Zeitpunkt möglich.

Eltern und andere Bezugspersonen von Mädchen und jungen Frauen können sich ebenfalls an uns wenden, wenn sie Informationen zur Anzeigeerstattung brauchen oder Fragen rund um das Strafverfahren haben. Prozessbegleitung ersetzt jedoch nicht die Anwältin oder den Anwalt, sie ist eine nicht-rechtliche Begleitung und damit ein zusätzliches Angebot für besonders schutzbedürftige Opfer. Die Kosten für die psychosoziale Prozessbegleitung werden auf Antrag vom Gericht übernommen. Bei der Antragstellung können wir gerne behilflich sein.

Im Rahmen der psychosozialen Prozessbegleitung findet kein Gespräch über den Tathergang statt.

Flyer | Mädchenhaus Bielefeld e.V.

Flyer | Justizministerium

  0521 - 17 88 13