Sexualisierte Gewalt
Was genau ist eigentlich damit gemeint? In der Öffentlichkeit werden verschiedene Begriffe verwendet, mit denen meist das Gleiche gemeint ist.
Sexualisierte Gewalt/sexuelle Gewalt ist jede sexuelle Handlung, die gegen den Willen an oder vor einem Kind, einer oder einem Jugendlichen oder einem Erwachsenen vorgenommen wird. Von sexuellem Missbrauch spricht man, wenn die Betroffenen Kinder sind.
Es ist auch sexualisierte Gewalt, wenn eine Jugendliche, eine Erwachsene aufgrund ihres psychischen, körperlichen oder geistigen Entwicklungsstandes einer sexuellen Handlung gar nicht wissentlich zustimmen kann.
Der Täter nutzt seine Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes, der Jugendlichen oder des Erwachsenen zu befriedigen.
Jede sexuelle Handlung mit oder an einem Kind unter 14 Jahren ist strafbar, selbst wenn das Kind dem zugestimmt hätte.
Auch sexuelle Handlungen mit Jugendlichen über 14 Jahren sind strafbar, wenn ein sogenanntes Obhutsverhältnis besteht wie z.B. zwischen Eltern (oder deren Partnern) und Kindern, in der Schule oder in der Ausbildung.
Sexualisierte Gewalt stellt immer einen massiven Angriff auf die körperliche, geistige und psychische Gesundheit eines Menschen dar und verletzt dessen Würde.
Sexualisierte Gewalt kann in ganz verschiedenen Kontakten vorkommen. So kann es sein, dass der Täter ein (Ex)Freund der Mutter ist, ein (Groß)Vater oder ein Nachbar, ein Arbeitskollege der Eltern oder ein Exfreund, ein Bekannter, ein vor kurzem kennengelernter Junge, ein völlig Fremder, ein (Stief-)Bruder, ein Onkel, ein Mitschüler, ein erstes Date, ein Trainer aus einem Sportverein oder ein Lehrer ist, etc.
Meistens sind die Täter männlich und kommen aus dem persönlichen oder dem familiären Umfeld. Es gibt auch sexuell übergriffige Frauen oder Frauen, die von sexualisierter Gewalt an einem Kind oder Jugendlichen wissen und sie dennoch nicht davor schützen (können oder wollen). Die meisten Betroffenen von sexualisierter Gewalt sind Mädchen und Frauen, es gibt aber auch betroffene Jungen und Männer.
Ein Drittel der Täter sind jünger als 21 Jahre und kommen aus der Peergroup der Mädchen.
Nicht jede sexualisierte Gewalt ist rechtlich gesehen strafbar, aber jede sexualisierte Gewalttat verletzt!
Sexualisierte Gewalt kann an ganz unterschiedlichen Orten stattfinden, wie z.B. im eigenen Zimmer, in der Umkleidekabine, in der Schule, im Club, auf dem Nachhauseweg, im Partykeller, im Schwimmbad, im Park, im Shopping-Center, in der Wohngruppe, nachts im Dunkeln genauso wie tagsüber im Hellen.
Sexualisierte Gewalt kann sich ganz unterschiedlich äußern und kann mit oder ohne Körperkontakt und auch durch bzw. mittels digitaler Medien stattfinden. Es ist eine bewusste Tat, die meist geplant, gut vorbereitet ist und wiederholt wird. Es ist kein Versehen! Es gibt mehr oder weniger brutale Formen mit mehr oder weniger körperlichen und psychischen Auswirkungen.
Hier einige Beispiele:
Es ist sexualisierte Gewalt,
- wenn ein Mädchen ungefragt intim berührt wird, zB. immer dann, wenn andere nicht hingucken
- wenn einem Mädchen ungefragt sexuelle Bilder geschickt werden
- wenn ein Mädchen aufgefordert oder gezwungen wird, sexuelle Bild- oder Videoaufnahmen von sich zu machen und zur Verfügung zu stellen
- wenn ein Mädchen mit Nacktfotos erpresst wird, auch wenn sie diese zu einem früheren Zeitpunkt freiwillig verschickt haben sollte
- wenn der Partner der Mutter der Tochter sagt, dass er in sie verliebt sei und sie das keinem sagen dürfe
- wenn ein Sporttrainer zu viel Nähe und Intimität zu einem Mädchen möchte und herstellt
- wenn ein Lehrer einer Schülerin wiederholt auf den Busen schaut oder anzügliche Bemerkungen über ihren Körper macht
- wenn ein Mädchen gezwungen wird, pornographische Videos oder Fotos anzugucken
- wenn ein Mädchen gezwungen wird, einen Jungen oder Mann oral zu befriedigen
- wenn ein Mädchen zum Sex gezwungen wird, selbst wenn sie kurz vorher willentlich mit dem Jungen gekuschelt hat
- wenn ein Mädchen oral, vaginal oder anal vergewaltigt wird
- wenn einem Mädchen ein Kuss aufgezwungen wird
- wenn eine Gruppe von Jungen oder Männern ein Mädchen sexuell bedrängen oder belästigen
Es gibt auch Handlungen, die eher als Grenzüberschreitungen gelten, die sich auch sehr unangenehm und beschämend anfühlen und zu einer unangenehmen Atmosphäre führen können.
Hier einige Beispiele:
Es ist grenzüberschreitend,
- wenn sexuelle Witze über ein Mädchen in der Klasse gemacht werden
- wenn Mädchen in der Umkleidekabine beobachtet werden
- wenn Mädchen eklige oder anmachende Wörter hinterhergerufen werden (Catcalling)
Viele Mädchen und Frauen, die sexualisierte Gewalt und Grenzüberschreitungen erleben mussten oder erleben, fühlen(!) sich schuldig und schämen sich.
Diese Gefühle sind normal, haben aber nichts damit zu tun, dass die Betroffenen schuldig sind! Oder etwas Verwerfliches/Falsches gemacht (!) haben!
Oft hängen diese Gefühle damit zusammen, dass das Mädchen durch die Tat traumatisiert/hoch belastet wurde. Schuldgefühle sind auch Anzeichen von Traumatisierung und die Psyche versucht damit, wieder etwas Kontrolle herzustellen.
Die Verantwortung für sexualisierte Gewalt liegt immer beim Täter!
Der Täter müsste sich schuldig fühlen und sich schämen. Das ist aber meistens nicht der Fall. Es kann sogar sein, dass der Täter dem Mädchen oder der Frau sagt, dass sie selber schuld daran sei, dass die Taten passiert sind, oder dass er durch ihr Verhalten nicht anders konnte etc.
Es kann auch vorkommen, dass der erwachsene Mann dem Mädchen sehr schmeichelt, sie mit Lob überschüttet und ihr weismacht, nur sie beide hätten „die wahre Liebe“ und Außenstehende könnten das nicht verstehen. Er versucht sie an sich zu binden, indem er ihr sagt, er könne ohne sie nicht leben oder auch, dass er sehr traurig sei, wenn sie sich mit Jungen ihres Alters trifft.
Oder aber er droht ihr damit, dass ihr keiner glauben wird, wenn sie davon erzählt, oder dass ihr oder anderen etwas Schlimmes passieren wird, wenn sie nicht schweigt.
Dies sind Beispiele für Täterstrategien, die bewusst angewendet werden, um das Mädchen/die Frau einzuschüchtern, zu verwirren, zu verunsichern und sicher zu stellen, dass die Taten nicht bekannt werden und der Täter nicht zur Verantwortung gezogen wird.
Kein Mädchen oder Frau ist an Übergriffen oder Gewalttaten mitschuldig, weil sie dies oder jenes gemacht hat oder nicht gemacht hat oder dies oder jenes Kleidungsstück anhatte oder nicht anhatte.
Das sind Geschichten und Vergewaltigungsmythen, die leider in unserer Gesellschaft fest verankert sind, so dass viele Menschen daran glauben. Damit wird verschleiert, worum es eigentlich geht, nämlich um Macht, meistens von Männern an Kindern oder an Mädchen und Frauen.
Sexualisierte Gewalt hat auch nichts mit „normaler“ Sexualität zwischen zwei Menschen zu tun, denn zu Sexualität gehört das gegenseitige Einverständnis und Lust auf beiden Seiten.
Siehe auch: Beidseitiges Einverständnis – so einfach wie Tee
Je nach Schwere, Häufigkeit und Beziehungskonstellation der sexualisierten Gewalt kann es zu mehr oder weniger schweren Folgen für die Betroffenen kommen die sich z.B. in Beschwerden und Symptomen äußern wie Ängste, Selbsthass, Essstörungen, Albträume, Stimmungsschwankungen, Traurigkeit, sozialer Rückzug, Konzentrationsstörungen, Beziehungsschwierigkeiten, Aggressionen, Verdrängung, Verleugnung, Dissoziation, Wut, etc.
Manchmal tauchen diese oder andere Symptome und Belastungen auch erst viel später auf, wenn die Gewalterfahrungen schon länger oder sogar lange Jahre zurückliegen.
All diese Symptome oder Belastungen können gut behandelt werden!
Wenn Du von sexualisierter Gewalt betroffen bist oder warst, ist es ganz wichtig, dass Du dir Hilfe holst, damit Du wieder sicher bist, Dich sicher fühlst und die Gewalterfahrungen so verarbeitest, dass es Dir nach und nach wieder besser geht.
Wenn Du akut und aktuell Opfer von sexualisierter Gewalt geworden bist und es Spuren davon an Deinem Körper oder Deiner Kleidung gibt, kannst Du diese Spuren in jedem Bielefelder Krankenhaus sichern lassen. Wenn Du möchtest kannst Du eine Person mitnehmen, der du vertraust. Du kannst sicher sein, dass niemand sonst etwas davon erfährt. Dann kannst du ganz in Ruhe überlegen und besprechen, wie Du weiter vorgehen willst.
Flyer | Anzeigenunabhängige Spurensicherung
Egal was passiert ist, es gibt immer Möglichkeiten, Hilfe zu bekommen. An erster Stelle dabei steht, dass Du unterstützt wirst, dass jemand auf Deiner Seite ist und alles gut mit Dir zusammen überlegt und bespricht. Es ist wichtig, dass diese Person verschwiegen ist und nicht alles herumerzählt. Es gibt spezialisierte Beratungsstellen und Schutzunterkünfte für Betroffene von sexualisierter Gewalt. Wir als Mädchenhaus Bielefeld haben sowohl eine anonyme Zufluchtstätte und verschiedene Wohngruppen als auch eine Beratungsstelle, an die Du Dich per Mail, telefonisch oder persönlich wenden kannst.
0521 173016
Detmolder Straße 87a | 33604 Bielefeld
Wenn Du nicht aus Bielefeld und Umgebung bist. Hier ist eine Liste von Beratungsstellen in NRW.
Links zu diesem Thema:
- Pro Mädchen Düsseldorf | Was du nicht willst, ist nicht ok!
- KidKit | Hilfe bei Problemeltern
- Arbeitskreis Köln | K.O.-Tropfen
Verwandte Themen: Akute Gewalt | Lass Spuren sichern | Körperliche Gewalt
0521 - 17 88 13