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Ein Mädchen lachend und auf dem Boden sitzend vor einem bodentiefen Fenster.

 

Angebot

Mädchenwohnen Hedda ist ein Verselbständigungsangebot für Mädchen und junge Frauen zwischen 16 und 21 Jahren, die in zwei Wohngemeinschaften mit jeweils zwei und drei Plätzen leben. Die Wohngemeinschaften verfügen über Einzelzimmer sowie eine Küche, ein Gemeinschaftsraum und ein Badezimmer zur gemeinsamen Nutzung. Die beiden Wohneinheiten befinden sich in derselben Straße.

Besonderheiten

  • Betreuung ausschließlich durch Frauen
  • Aufsuchende Betreuung nachmittags und abends in den Wohngemeinschaften
  • Zusätzliche Beratung zu Bürozeiten
  • Ansprechpartnerinnen für Krisen in der Nacht per Rufbereitschaft
  • Pädagogische Betreuung im Bezugssystem
  • Psychosoziale Unterstützung
  • Trainingsmodule: Bewerbungstraining, Training sozialer Kompetenzen
  • Regelmäßige freizeitpädagogische Angebote

 

Zielgruppe

Die Zielgruppe des Angebots sind Mädchen und junge Frauen ab 16 Jahren in der Phase der Verselbständigung.

Das Angebot richtet sich besonders an Mädchen und junge Frauen, die

  • mindestens 16 Jahre alt sind
  • auf das Leben in der eigenen Wohnung vorbereitet werden und professionelle Unterstützung bei der Verselbständigung benötigen
  • mit Unterstützung tagsüber und nachts weitestgehend alleine leben können und für die das Leben in Gemeinschaft mit einem kleineren Bezugsrahmen hilfreich ist

 

Ziele

  • Entwicklung und Beibehalten einer hilfreichen Tagesstruktur
  • Entwicklung einer schulischen und beruflichen Perspektive
  • Verbesserung der sozialen Kompetenzen
  • Unterstützung beim Aufbau und Erhalt eines sozialen Netzwerkes
  • Erlernen von hauswirtschaftlichen und handwerklichen Kompetenzen
  • Erlernen eines angemessenen Umgangs mit Finanzen
  • Unterstützung im Umgang mit Behörden
  • Erlernen einer gesundheitlichen Selbstfürsorge
  • Entwicklung einer tragfähigen Lebensperspektive

 

Rechtsgrundlagen

  • Hilfen zur Erziehung gemäß §27 KJHG, §§ 34, 35a SGB VIII. Hilfen für junge Volljährige gemäß § 41 KJHG
  • In Einzelfällen kann eine Förderung nach SGB XII geprüft werden
  • Darüber hinaus bilden die §§ 1, 8, 9 und § 36 SGB VIII den rechtlichen Rahmen für das Angebot

 

Kontakt

0521 30 45 66 82
hedda@maedchenhaus-bielefeld.de

  0521 - 17 88 13