Vernachlässigung
Vernachlässigung bedeutet, dass Eltern bzw. Sorgeberechtigte sich nicht ausreichend um ihre Kinder kümmern. Auch wenn die Vernachlässigung schon lange her ist und vielleicht auch keine bewussten Erinnerungen an diese Zeit bestehen, können solche Erfahrungen noch als Jugendliche und Erwachsene schwerwiegende Folgen haben. Man unterscheidet zwischen körperlicher und emotionaler Vernachlässigung. Körperliche Vernachlässigung ist z.B. wenn Kinder nicht genug zu essen bekommen, keine saubere Kleidung erhalten, nicht gepflegt werden, bei Krankheit nicht behandelt werden oder nicht mit ihnen zum Arzt gegangen wird, sie keinen ausreichenden Schlaf bekommen etc.
Von emotionaler Vernachlässigung spricht man, wenn Eltern ihren Kindern keine oder zu wenig Zuwendung, Liebe, Respekt und Geborgenheit geben. Auch wenn das Kind zu wenig im Blick der Eltern steht und daher keine Anregung oder Förderung seiner motorischen, geistigen, emotionalen und sozialen Entwicklung erfährt oder keine altersgemäßen Freiheiten und Grenzen erhält, wird es emotional vernachlässigt. Wenn niemand mit dem Kind spielt oder mit ihm altersangemessen spricht oder seine Bedürfnisse wahrnimmt und anerkennt, ist das für ein Kind sehr schlimm. Je jünger es ist, desto ernster sind die Gefahren für sein Wohlergehen bzw. sein Überleben. Oft ist emotionale Vernachlässigung auch verbunden mit psychischer Gewalt wie z.B. ignoriert werden, Liebesentzug, beschimpft oder verspottet werden, eingesperrt werden etc. Körperliche und emotionale Vernachlässigung sind die häufigsten Formen von Kindeswohlgefährdung und bedeuten immer eine massiv gestörte Beziehung zwischen Eltern und Kind und in der Folge Bindungs- bzw. Interaktionsstörungen auf Seiten des Kindes. Je nach Stärke und Dauer der Vernachlässigung können die Betroffenen auf verschiedenen Ebenen in ihrer psychischen und körperlichen Entwicklung eingeschränkt sein. Oft hängt Vernachlässigung mit einer Suchterkrankung oder anderer gravierender psychischer Erkrankung oder sozialer Belastung der Eltern zusammen.
Wenn Du von Vernachlässigung betroffen warst oder bist, bist du mit dieser Erfahrung nicht allein! Du kannst Hilfe und Unterstützung dabei bekommen, wieder angemessen versorgt zu werden bzw. in einer angemessenen Umgebung zu leben. Du kannst „in Obhut/Schutz“ genommen werden, wenn Du dich an das Jugendamt oder an eine Beratungsstelle wendest. Deine Familie hat auch das Recht auf unterstützende Hilfen, damit jemand von außen dabei hilft, dass sich die Situation zu Hause wieder verbessert.
Du hast ein Recht auf ein gutes Versorgtwerden und auf ein gewaltfreies Leben. Du hast ein Recht darauf, dich wohl, sicher und beachtet zu fühlen.
Egal was passiert ist, es gibt immer Möglichkeiten, Hilfe zu bekommen.
Was kannst du tun?
- Such dir einen Menschen deines Vertrauens (z.B. eine Verwandte, eine*n Schulsozialarbeiter*in, die Mutter einer Freundin), um alles zu besprechen und gemeinsam nach Wegen zu suchen, wie es dir wieder bessergehen kann.
- Du kannst uns anrufen, eine Mail schreiben oder persönlich kommen.
- Wenn Du nicht aus Bielefeld und Umgebung kommst: Es gibt in vielen Städten Beratungsstellen, die dir weiterhelfen können. Hier ist eine Liste von Beratungsstellen in NRW.
- Du rufst eine der Notrufnummern an und erzählst am Telefon, wie es dir geht. Dann bekommst du am Telefon Unterstützung.
Was auch immer dir passiert ist, wir unterstützen dich und sind für dich da!
0521 173016
Renteistraße 14 | 33602 Bielefeld
0521 - 17 88 13