Beratungsstelle
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Zufluchtstätte
Porto Amal
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Hilfe nach Flucht
Betreutes Wohnen
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Das Foto zeigt ein Mädchen, das einen Weg entlanggeht. Die Sonne dämmert im Hintergrund. Das Mädchen hat schwarze Haare.

 

Was ist die Zufluchtstätte?

Die Zufluchtstätte ist ein anonymes und barrierefreies stationäres Inobhutnahmeangebot für Mädchen und junge Frauen zwischen 12 und 21 Jahren, die von Gewalt bedroht oder betroffen sind und Schutz benötigen.

Besonderheiten

  • Spezialisierte anonyme Schutzeinrichtung, abseits von weiteren Jugendhilfeeinrichtungen
  • Bundesweit erste und einzige inklusive barrierefreie Zufluchtstätte, die auch Mädchen im Rollstuhl, mit Sinnesbehinderung oder sogenannter geistiger Behinderung Schutz bieten kann
  • Berücksichtigung internationaler Werte und Bräuche im Alltag sowie kulturspezifische Ernährungsversorgung
  • Interkulturelles, mehrsprachiges Team, ausschließlich Frauen sowie großer Sprachmitller*innenpool
  • Enge Kooperation mit der Mädchenberatungsstelle, Fachberatungsstelle gegen Zwangsheirat sowie der Fachstelle Gewaltschutz bei Behinderung des Mädchenhaus Bielefeld e.V.


Für welche Mädchen und junge Frauen ist eine Aufnahme in der Zuflucht möglich?

Das Fachangebot richtet sich an Mädchen und junge Frauen zwischen 12 bis 21 Jahren mit und ohne Behinderung, die sich in einer akuten Notlage befinden und einen vorübergehenden Schutzort benötigen.

Hintergründe für diese Notlagen sind z.B.

  • Sexualisierte, körperliche sowie seelische Gewalterfahrungen
  • Drohende oder vollzogene Zwangsverheiratung
  • Massive Konflikte im Elternhaus oder Einrichtungen
  • Ehe- bzw. Partnerschaftsprobleme von (Stief-/Pflege-)Eltern
  • Religiöse Konflikte mit der Familie
  • Androhung von Verschleppung ins Ausland
  • Zwangsprostitution
  • Vernachlässigung
  • Weitere Sachlagen, die den Schutz einer anonymen Unterbringung erfordern

In der Zufluchtstätte wird nach einem anonymen Schutzkonzept gearbeitet.

Aufnahme und Screening von unbegleiteten minderjährig geflüchteten Mädchen sind im Einzelfall möglich.

 

Krisenintervention und Perspektivplanung

  • Beendigung der Gewalt und Schutz vor weiterer Bedrohung und Gewalt
  • Beendigung der Krise
  • Wiedererlangung der psychischen Stabilität
  • Erreichen einer stabilen Alltagsstruktur, z.B. regelmäßiger Schulbesuch, Praktikum
  • Vermittlung von Handlungskompetenz, Verantwortung und Kontrolle über die gegenwärtige Situation und für die zukünftige Planung und Entwicklung
  • Entwicklung einer individuelle selbstbestimmten Lebensperspektive in Zusammenarbeit mit allen am Hilfeprozess Beteiligten

Eine Aufnahme ist Tag und Nacht möglich!

Gewaltschutz für alle Mädchen und junge Frauen

  • Sprache und Punktschrift
  • Mitarbeiterinnen mit sonderpädagogischer und heilpädagogischer Ausbildung
  • Regelmäßige Teamfortbildungen, Reflexion und Weiterentwicklung des inklusiven Öffnungsprozesses
  • Vernetzung zwischen Jugend- und Eingliederungshilfe
  • Zusammenarbeit mit z.B. Gebärdendolmetscher*innen, Pflege- und Assistenzdiensten, Mobilitätstrainer*innen
  • Enger Austausch mit der Fachstelle für Gewaltschutz bei Behinderung

Eine Aufnahme eines Mädchens/junger Frau mit einem Assistenzhund ist nach Absprache möglich.

Aspekte der Barrierefreiheit

  • Voll rollstuhlgerecht: Badezimmer, Küche, Wohnbereich, Mädchenzimmer, Beratungsräume, Türen, Fenster
  • Schallabsorption in den Gemeinschaftsräumen
  • Schilder und Infotafeln in Leichter Sprache und Punktschrift
  • Fahrstuhl mit Punktschrift
  • Farbleitsysteme und taktile Leitsysteme
  • Zwei Mädchenzimmer ausgestattet mit Pflegebetten, Licht- und akustischer Klingel, besonders hohen Lichtquellen, Notrufklingeln und Schallabsorption

 

Mädchenhaus Bielefeld | Logo | Zufluchtstätte
0521 21010 (Tag und Nacht; rolligerecht)
zuflucht@maedchenhaus-bielefeld.de
Download Flyer Zufluchtstätte

 

Rechtliche Grundlagen

SGB VIII (Jugendhilfe) nach § 41, § 42, § 42 a, § 34, § 35 a,

SGB XII (Eingliederungshilfe) § 53

Finanzierung

Die mit der Stadt Bielefeld geschlossenen Entgeltvereinbarung senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.

Aus Mitteln des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen werden zwei Plätze für Mädchen aus Nordrhein-Westfalen, die von einer Zwangsheirat bedroht oder bedroffen sind sowie ein Platz für ein von Gewalt bedrohtes oder betroffenes Mädchen mit Behinderung zusätzlich anteilig gefördert.

  0521 - 17 88 13